Rechtlicher Rahmen für FeWo-Vermieter
Behördengänge und Co. - Was rechtlich zu beachten ist
Ferienwohnungen, also die Miete einer Wohnung auf Zeit speziell nur für ein paar Tage als Urlaubsunterkunft, wird immer beliebter. Denn für Individualtouristen gibt es eine Menge Vorteile: Sie sind an keinerlei Zeitvorgaben wie etwa das Frühstück gebunden, und haben mehr Platz zur Verfügung als nur ein Schlafzimmer.
Daher möchten viele, die in den attraktiven Ferienregionen des Landes wohnen, eine Ferienwohnung vermieten. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, kommt es natürlich darauf an, ob Sie eine Wohnung zu Verfügung haben, die Sie entsprechend umbauen wollen, oder ob Sie dafür neuen Wohnraum errichteten wollen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen für diesen Bau zu erfüllen sind, sollten Sie vor Ort klären, denn das variiert regional stark. Zudem sollte geklärt sein, dass ein Mitglied Ihrer Familie dafür Zeit hat, denn so ganz "nebenbei" geht es nicht.
Rechtliche Voraussetzungen
Zunächst kann eine solche Vermietung privat erfolgen, das heißt, Sie brauchen kein Gewerbe dafür anzumelden. Bisher war die Trennung zwischen Privat und Gewerbe so geregelt, dass ab 9 Betten ein Gewerbeschein nötig war. Das wurde aber geändert, nun kommt es nur noch auf den erwirtschafteten Gewinn an. Hier sollten Sie sich beim Finanzamt erkundigen.
Besonders in der ersten Zeit, in der noch viele Anschaffungen getätigt werden müssen, die Werbung erst anläuft und so weiter, werden die Einnahmen die Ausgaben kaum übersteigen. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein.
Auch in der weiteren Zeit muss in der Wohnung immer wieder erneuert und ausgetauscht werden, das kostet Kraft und Geld. Um sich abzusichern, sollten Sie mir Ihren Gästen Mietverträge abschließen. Diese sowie die dazugehörigen AGB lassen Sie sich am besten von einem Anwalt ausarbeiten, so umgehen Sie im Nachhinein Streitigkeiten, wenn etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgelaufen ist. Diese sollten so wichtige Dinge beinhalten wie Stornogebühren, Kautionen und anderes.
Anmeldungen und Behörden
Eine Anmeldung und ein Gewerbeschein sind von rechtlicher Seite also zunächst nicht nötig. Die Ausgaben und Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Anmelden sollten Sie sich bei Ihrer Touristinformation, und sich dort listen lassen.
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