Worauf bei der FeWo-Wahl zu achten ist
Wie Sie böse Überraschungen schon bei der Wahl der Ferienwohnung vermeiden
Die Urlaubsfreude auf den anstehenden Urlaub ist groß, noch größer ist aber oft die Überraschung, wenn sich die Buchung der Ferienwohnung als Katastrophe entlarvt. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte der Urlauber einige Gegebenheiten kennen.
Lassen Sie sich keinen Bären aufbinden
Im Internet oder am Telefon werden die Objekte meist in überschwenglichen Worten beschrieben. Es liegt in der Natur der Sache, dass negative Aspekte nicht gerne genannt oder verschwiegen werden. Im Extremfall ist der Urlauber mit seiner Familie zum Urlaubsort angereist und muss feststellen, dass die gebuchte Ferienwohnung überhaupt nicht existiert. Den Mietpreis hat er dann meist schon im Voraus bezahlt. Der Vermieter ist plötzlich unerreichbar und das Geld ist weg.
Wichtig ist, die Zeitungsannonce oder den Prospekt mit den Angaben des Vermieters zum Objekt und den Mietkonditionen aufzuheben oder bei Angeboten im Internet über die Print-Screen-Taste den Text des Angebotes auszudrucken oder zumindest abzuspeichern. Nur so lässt sich im Streitfall dokumentieren, was angeboten und gebucht wurde.
Der Mietvertrag und die Zahlung der Miete
Wer direkt beim Eigentümer bucht, schließt einen Mietvertrag ab. Erfolgt die Buchung bei einem Reiseveranstalter, der viele Objekte im Bestand hat, gilt das Reisevertragsrecht mit allen seinen verbraucherfreundlichen Bestimmungen. Vor allem ist der im Inland ansässige Reiseveranstalter stets als Ansprechpartner greifbar, während der Eigentümer einer Ferienwohnung oft im Ausland nur bedingt und im Streitfall oft überhaupt nicht mehr ansprechbar ist. Auch kann man den Vermieter über einschlägige Suchmaschinen ausfindig machen. Möglicherweise gibt es schon Erfahrungsberichte anderer Mieter.
Ein seriöser Anbieter gibt sich mit seinen persönlichen Daten zu erkennen und versteckt sich nicht hinter einer Handynummer oder einer anonymen E-Mail-Adresse. Auch die Angabe einer fantasievollen Firmenbezeichnung darf den dahinter stehenden Anbieter nicht anonymisieren. Der Anbieter sollte erreichbar sein und sich bei Ansässigkeit im Ausland auch in deutscher Sprache verständigen können.
Wenn es um die Bezahlung geht, sollte allenfalls bei Buchung eine kleine Anzahlung geleistet werden, die das Interesse des Urlaubers an der Buchung belegt. Keinesfalls sollte der volle Mietpreis überwiesen werden. Allenfalls ein Einzugsermächtigungsverfahren, bei dem binnen sechs Wochen der Einziehung des Geldes widersprochen werden kann, ist zuzugestehen.
Im Idealfall wird der Mietpreis bei der Übergabe der Wohnung bezahlt. Auch ist darauf zu achten, inwieweit neben dem Mietpreis weitere Kosten für Energie, Endreinigung, Kurtaxe oder Telefon anfallen.
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